Allgemeine Geschäftsbedingungen derA3 Erlebnismanufaktur AG (A3)

Anwendungsbereich

Alle Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungen, Lieferun- gen, Vereinbarungen und Vertragsabschlüsse erfolgen aus- schliesslich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

Ein Vertrag gilt dann als geschlossen, wenn die Offerte der A3 Erlebnismanufaktur AG (nachfolgend „A3“ genannt) durch den Kunden schriftlich oder mündlich bestätigt wird oder wenn der Auftraggeber nicht innert 10 Tagen nach Erhalt einer schriftli- chen Auftragsbestätigung von A3 Widerspruch erhebt.

Preise

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die an- gegebenen Preise ab Werk oder Lager von A3, exkl. MwSt. und Verpackung.

Bei Messen oder Kongresse sind, sofern nichts anderes verein- bart, alle Kosten und Gebühren seitens der Messegesellschaf- ten und dem Organisator (z.B. Standbauverlängerungen, Stand- fläche, Elektrizität, Technik allg., Abhängungen, Leerguteinlage- rung, Wasseranschlüsse, Abfallentsorgung, Logistikkosten vor Ort etc.) nicht enthalten.

Zusatzleistungen erhalten durch eine erneute Auftragsbestäti- gung oder durch die Unterschrift des Auftragsgebers ihre Gül- tigkeit. Zusätzliche Montageleistungen, die während der Auf- bauzeit in Auftrag gegeben werden, werden mit einem Stun- densatz von CHF 95.- verrechnet.

Jede Veränderung auf Veranlassung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten. Skizzen, Entwürfe, Satz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst worden sind, können verrechnet werden, auch wenn ein schriftlicher Auftrag nicht erteilt wird.

Zahlungen

Die Zahlungsziele werden mit der Offerte bzw. der Auftragsbe- stätigung vereinbart und verstehen sich rein netto, ohne Ab- züge. Ab dem Verfalldatum kann ein Verzugszins von 5% erho- ben werden. Wurden Akontozahlungen vereinbart und vor Auf- baubeginn nicht beglichen, behält sich A3 vor, vom Vertrag zu- rückzutreten. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben unbe- rührt. Im Falle der Nichtbezahlung durch den Auftraggeber be- steht ein Retentionsrecht an allen A3 anvertrauten bewegli- chen Sachen.

Mietmaterial

Mietpreise beziehen sich auf die vereinbarte Mietdauer. Das Mietmaterial ist zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Der Mieter haftet für eine verspätete Rückgabe. Der Mieter haf- tet für jede Beschädigung und jeden Mangel an der Mietsache. Er haftet ebenfalls für Verlust oder Untergang der Mietsache im Rahmen des Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungs- wert. Reist der Kunde nach Messeende ab, so sind alle mobilen Gegenstände wie Stühle, Hocker, Prospektständer sowie alle Multimedia- und Cateringgeräte soweit wie möglich in den Ka- binen zu verschließen und die Übergabe des Schlüssels mit dem Montageteam zu vereinbaren.

Kosten für die Reinigung von außergewöhnlichen Verschmut- zungen bei wiederverwendbaren Mietgegenständen werden dem Auftraggeber nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Es ist Sache des Auftraggebers, die Materialien samt Zubehör gegen alle Risiken zu versichern. Die Transportversicherung ist nur dann über A3 abgeschlossen, wenn sie in der Auftragsbe- stätigung ausdrücklich erwähnt ist. Die Leistungen im Schaden- fall richten sich nach dem Reglement der Versicherung.

Lieferzeit und Lieferverzug

A3 verpflichtet sich, die Miet-/Kaufobjekte und/oder den Stand in einwandfreiem, dem Verwendungszweck entsprechendem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit dem Auftraggeber zu übergeben. Dieser ist verpflichtet, den Zustand der Mietobjekte/des Standes zu prüfen und allfällige Mängel sofort geltend zu machen. Beanstandungen und Reklamationen der gelieferten bzw. zurückgenommenen Materialien sind so- fort, d.h. unmittelbar bei Übernahme bzw. Rückgabe anzubrin- gen. Ansonsten gelten die Materialien als in mängelfreiem Zu- stand übergeben. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu beanstanden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich den Stand und die Mietob- jekte zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurück- zugeben. Ein allfälliges Retentionsrecht des Auftraggebers am Stand oder einzelnen Objekten davon gegenüber A3 wird aus- geschlossen.

Wird unsere Lieferung durch einen unabwendbaren, von uns nicht zu vertretenden Zustand verzögert oder unmöglich ge- macht (z.B. Höhere Gewalt, Verschiebung von Eventdaten), sind wir für die Dauer der Behinderung und ihrer Nachwirkungen von der Lieferung entbunden. Schadenersatzansprüche sind ge- gen uns ausgeschlossen.

Hat sich A3 zum Versand verpflichtet, so nimmt sie diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die zwecks Transports durchführende Person übergeben worden ist.

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mit Übergabe an den Transporteur (z.B. Post) hat die A3 den Vertrag erfüllt. Das Transportrisiko liegt ausschliesslich beim Besteller.

Sicherheitsvorkehrungen/Verpflichtungen des Kunden

Kabinen, Vitrinen und andere abschließbare Möbelstücke sind nicht einbruchssicher. Die Schliessmechanismen dienen ledig- lich als Einbruchhemmer im psychologischen Sinne. Es wird da- her dringend die Bestellung einer Standbewachung empfohlen. Es wird dem Kunden außerdem empfohlen, sowohl die vollstän- dige Mietsache (Messestand) als auch Ausstellungsstücke oder ähnliches in geeigneter Weise zu versichern. A3 haftet nicht für vom Auftraggeber am Stand hinterlassene Gegenstände.

Grafikdaten und andere Unterlagen, die von A3 im Auftrag des Auftraggebers anzufertigen, anzubringen oder aufzustellen sind, liegen in der Verantwortung des Kunden. Wir prüfen we- der eine eventuelle Verletzung von Schutzrechten, noch die Richtigkeit der Unterlagen. Für vom Aussteller angelieferte oder freigegebene Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt A3 keinerlei Verantwortung. Der Auftraggeber stellt A3 von allen eventuellen Schadenersatzansprüchen durch Rechtsverstösse oder Schreib- und Farbfehlern frei.

Gewährleistung

Bei unsachgemässer Verwendung oder Behandlung, fehlerhaf- ter Verarbeitung oder Montage durch den Auftraggeber oder Dritte, bei übermäßiger Beanspruchung, Nichtbeachtung von Vorschriften, falscher Wartung, unsachgemässer Aufbewah- rung und ähnlichen Fällen ist jede Haftung von A3 ausgeschlos- sen.

Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Auftragge- ber nicht von der Pflicht zur vereinbarten und termingerechten Zahlung. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausge- schlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.

Urheberrecht und sonstige Schutzrechte

Die Entwurfsunterlagen, die Planungs-, Zeichnungs-, Ferti- gungs- und Montageunterlagen sowie das Design und die Kon- zeptbeschreibung bleiben geistiges Eigentum der A3. Der Auf- traggeber ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung der A3, die sich daraus ergebenden Unterlagen zu vervielfältigen, selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Er ist auch nicht be- rechtigt, daraus Nachbauten zu erstellen.

Verstößt der Auftraggeber gegen die Urheberrechte oder Schutzrechte, so hat er eine Vertragsstrafe in der Höhe von bis zu 80 % des zwischen den Parteien vereinbarten Entgelts für die Realisierung, mindestens jedoch CHF 5‘000.-, zu bezahlen. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzan- spruch angerechnet. Ansprüche auf Unterlassung bleiben da- von unberührt.

Auch nach Zahlung des vereinbarten Preises, verbleiben die Ur- heberreche bei A3, sofern nichts anderes vereinbart ist.

A3 ist berechtigt, kostenlos und ohne gesonderte Zustimmung des Auftraggebers Bildmaterial der gelieferten Leistungen zu veröffentlichen bzw. für Werbezwecke zu nutzen.

Reduktion oder Annullierung von Aufträgen

Reduziert oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag, so hat die A3 Anspruch auf das Honorar für die bereits geleisteten Arbeiten und Aufwendungen und auf Wiedergutmachung allen- falls entstandener Schäden. A3 kann die bereits erarbeiteten Werke weiterverwenden.

Bei Messe- & Kongressprojekte (Markenwelten)

Stornierung und Absage von Messen nach Auftragsbestä- tigung (durch den Aussteller, die Messegesellschaft oder aufgrund höherer Gewalt):

A3 verrechnet alle bereits geleisteten Stunden. Im Beson- deren können die effektiven, bis dahin geleisteten Pla- nungs- und Projektleitungsstunden, abgerechnet werden. Diese können höher sein als im Auftrag offeriert, da sie zum Teil in die Materialmiete oder Kaufpreise eingerech- net werden. Allfällige bereits produzierte Sonderkonstruk- tionen und Grafiken werden verrechnet. Nicht stornier- bare Buchungen, wie Flüge und Hotelzimmer, werden wei- terverrechnet.
Bei einer Stornierung in den 4 Wochen vor Aufbaustart sind zusätzlich 50% der Materialmiete geschuldet.
Bei einer Stornierung in den 2 Wochen vor Aufbaustart sind zusätzlich 75% der Materialmiete geschuldet.
Ab 3 Tage vor Aufbaustart oder während der Auf- & Ab- bauzeit ist der gesamte Auftrag geschuldet, allfällige stor- nierbare Leistungen wie Transporte, Flüge, Hotels werden dem Auftraggeber gutgeschrieben.
Bei einem Rücktritt von Drittleistungen beziehen sich die Reduktions- und Annullierungsbedingungen auf die AGBs des Drittleisters.

Rücktritt von Raumgestaltungs- und Marketingprojekten

Reduziert oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag, so hat die A3 Anspruch auf das Honorar für die bereits ge- leisteten Arbeiten und Materialaufwendungen und auf Wiedergutmachung allenfalls entstandener Schäden. Bei einem Rücktritt von Drittleistungen beziehen sich die Reduktions- und Annullierungsbedingungen auf die AGBs des Drittleisters.

Verwahrung von Materialien + Transporte

Sofern Messestände, Einzelteile davon, sonstige Gegenstände, die Eigentum des Auftraggebers sind, bei A3 eingelagert wer- den, haftet die A3 dafür im Umfang ihrer Betriebs- und Haftpflichtversicherung sofern A3, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft.

Für Lagerschäden an Grafiken liegt die Haftung beim Auftragge- ber.

Bei der Einlagerung von Gegenständen bei A3 jeder Art kommt ein Mietvertrag für Geschäftsräumlichkeiten gem. OR zustande.

Zusatzbestimmungen für den Bereich Event- und Marketing

Leistungen, die in den Leistungsbeschreibungen nicht enthalten sind, wird A3 erst nach vorheriger Abstimmung mit dem Auf- traggeber ausführen.

Der Kostenrahmen ist unverbindlich veranschlagt. A3 ist ver- pflichtet, eine Überschreitung des Kostenrahmens um mehr als 10 % dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen, sobald die Überschreitung voraussehbar ist.

Für den Fall, dass die sofortige Erbringung dieser Leistung für die Verwirklichung des vorliegenden Vertrages erforderlich und eine vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber nicht mög- lich ist, darf A3 vor Abstimmung mit dem Auftraggeber die Leis- tung erbringen oder in Auftrag geben, soweit der Kostenrah- men um nicht mehr als 10 % überschritten wird.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Alle Vereinbarungen mit der A3 unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsort ist Buchrain, Kanton Luzern.

Buchrain, 13. September 2021


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Adresse

A3 Erlebnismanufaktur AG
Schiltwaldstrasse 15
CH-6033 Buchrain

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Kontakt

info@a3mail.ch
+41 41 440 90 90

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